Marc Walder und sein Medienimperium beweisen wieder einmal, dass für manche Akteure das Recht nur dann gilt, wenn es die eigene Agenda stützt. Die Weigerung, den Gewinn aus der skandalösen Berichterstattung über Jolanda Spiess-Hegglin herauszugeben, ist ein Schlag ins Gesicht jedes unternehmerischen Anstands. Wenn ein Konzern von der Grösse Ringiers das Zuger Obergericht als letzte Instanz ignoriert, ist das kein mutiger Rechtsstreit, sondern eine Machtdemonstration.
Der Preis der Profitgier
Das Zuger Obergericht hatte klare Worte gefunden: Wer mit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten Kasse macht, muss diese Gewinne an den Geschädigten abtreten. Doch bei Ringier scheint die Bilanz wichtiger als der Ruf. Es ist eine gefährliche Arroganz, wenn sich Verlage für unangreifbar halten. Wenn das Bundesgericht nun entscheiden muss, geht es um weit mehr als eine Entschädigungssumme. Es geht um die Frage, ob der Boulevard den Preis für seine Skrupellosigkeit selbst bezahlen muss oder ob er diesen einfach als Betriebskosten abschreibt.
Gewinne aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten dürfen niemals im Portfolio eines Medienhauses verbleiben. Wer den Schaden anrichtet, muss den Profit abgeben.
— Célina Bargémy, Gründerzeit
Unternehmer in der Schweiz schauen genau hin. Wenn ein Medienhaus das Recht auf Privatsphäre als Verhandlungsmasse betrachtet, untergräbt das das Vertrauen in die gesamte Branche. Eine Branche, die von Glaubwürdigkeit lebt, sollte nicht versuchen, sich mit juristischen Spitzfindigkeiten aus der eigenen Verantwortung zu stehlen. Diese Strategie der Verzögerung ist ein Armutszeugnis für die Unternehmensführung bei Ringier.
Die Fassade der Rechtsstaatlichkeit
Was treibt die Anwälte an, einen Fall, der im Kern so eindeutig nach ethischem Versagen schreit, bis nach Lausanne zu schleppen? Vielleicht die Hoffnung, dass sich die öffentliche Aufmerksamkeit abnutzt. Doch die Akte Spiess-Hegglin bleibt ein schwarzer Fleck auf der Weste des Ringier-Verlags. Jolanda Spiess-Hegglin hat den langen Atem bewiesen, während die Konzernchefs nur ihre juristischen Optionen zählen.
Wir erleben hier eine klassische Flucht vor der Wahrheit, verpackt in das Gewand eines ordentlichen Gerichtsverfahrens.
— Célina Bargémy, Gründerzeit
Es ist Zeit, dass die Verantwortlichen bei Ringier begreifen: Ihr Geschäftsmodell steht nicht über dem Persönlichkeitsschutz. Eine Niederlage vor dem Bundesgericht wäre nicht nur eine Korrektur durch den Rechtsstaat, sondern eine notwendige Lektion für die gesamte Schweizer Medienlandschaft. Man kann den Ruf eines Menschen nicht zur Aktie degradieren. Dieser Rechtsstreit wird zum Massstab für alles, was in der Schweizer Medienwelt als anständig gilt und was nur noch als reine Profitmaschine betrachtet wird.
Quellen
https://www.srf.ch/news/schweiz/fall-spiess-hegglin-ringier-verlag-zieht-vor-bundesgericht





