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Wirtschaft

Der Geist aus der Akte: Wenn alte Verlustscheine den Schweizer Traum beerdigen

Der Verlustschein ist das scharfe Damoklesschwert, das über jedem gescheiterten Schweizer Unternehmer schwebt. Wer glaubt, eine Insolvenz sei der saubere Schnitt in eine neue Zukunft, unterschätzt die gnadenlose Geduld der Gläubiger in unserem Rechtsstaat.

Ruben J. Goldstein
Ruben J. Goldstein·27. Oktober 2026·4 Min Lesezeit
Der Geist aus der Akte: Wenn alte Verlustscheine den Schweizer Traum beerdigen

Ein Richterhammer liegt neben einem juristischen Dokument, das mit dem Stempel 'Innocent' versehen wurde.

Bild: Pexels / KATRIN BOLOVTSOVA

Die Schweizer Unternehmenskultur liebt den Mythos des Neuanfangs. Doch während im Silicon Valley das Scheitern als schickes Abzeichen auf dem Lebenslauf prangt, bleibt hierzulande oft ein hässlicher Schatten zurück: der Verlustschein. Es ist ein rechtliches Relikt, das weit über den Untergang der eigentlichen Firma hinaus existiert. Wie der Rechtsanwalt und Insolvenzexperte Marc Naterop immer wieder mahnt, ist ein solcher Schein keineswegs nur bedrucktes Papier, sondern eine tickende Zeitbombe für jeden, der nach dem Absturz erneut finanzielle Ambitionen hegt.

Die Ewigkeit der Forderung

Ein Verlustschein verjährt zwar nach zwanzig Jahren, doch diese Frist ist für den durchschnittlichen Gründer ein halbes Arbeitsleben. In einer Zeit, in der Startups wie die von Investoren umworbenen Firmen um Thomas Matter oder ähnliche Akteure in der hiesigen Tech-Szene schnell steigen und fallen, wird die Gefahr durch diese Dokumente massiv unterschätzt. Gläubiger haben das Recht, jederzeit innerhalb dieser langen Periode den Zugriff auf das neu erwirtschaftete Vermögen zu suchen, sobald der Schuldner wieder über Zahlungsfähigkeit verfügt.

Der Verlustschein ist der Beweis dafür, dass der Schweizer Rechtsstaat den Schuldner niemals ganz gehen lässt, solange ein Funken Kapital im Spiel ist.

— Ruben J. Goldstein, Gründerzeit

Dieses Machtspiel offenbart die tiefe Skepsis gegenüber dem wirtschaftlichen Risiko. Während wir uns als liberale Nation inszenieren, hält das Zwangsvollstreckungsrecht am Korsett der lebenslangen Haftung fest. Es ist die Schweizer Variante der Strenge, die Innovationen im Keim ersticken kann, wenn ein Unternehmer für die Sünden von vor einer Dekade plötzlich wieder zur Kasse gebeten wird. Diese Kontinuität der Forderung erinnert frappierend an historische Schuldknechtschaften, nur eben fein säuberlich in Gesetzestexte des Obligationenrechts verpackt.

Strategisches Überleben statt blindem Optimismus

Unternehmer, die glauben, nach einem Konkurs sei das Kapitel erledigt, handeln grob fahrlässig. Die Praxis zeigt, dass Gläubiger, wie etwa die Grossbanken UBS oder Credit Suisse im Nachgang zu Firmeninsolvenzen, genau beobachten, wer wieder aufsteht. Wer sein nächstes Projekt in der Schweiz plant, muss die Altlasten als strategisches Risiko in seinem Businessplan führen. Es ist ein Spiel um Macht, Ressourcen und die eigene Reputation, das weit über die reine Buchhaltung hinausgeht.

Wer in der Schweiz unternehmerisch scheitert, sollte sich nicht auf das Glück verlassen, sondern auf die Aktenlage der Betreibungsämter.

— Ruben J. Goldstein, Gründerzeit

Die Schweiz täte gut daran, ihre Haltung zur unternehmerischen Fehlerkultur zu überdenken. Solange das Damoklesschwert des Verlustscheins über den Köpfen derer schwebt, die es erneut versuchen wollen, bleibt das hiesige Wirtschaftsklima im Vergleich zum internationalen Umfeld unnötig schwerfällig. Wir müssen uns fragen, ob wir den Fortschritt wollen oder nur die Absicherung des Status Quo.

Ruben J. Goldstein
Ruben J. Goldstein

Polit-Stratege und Kolumnist. Analytisch, messerscharf, politisch provokant — ohne Blatt vor dem Mund.

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